Mann mit Aktentasche

Über uns

Neben der Prüfung des Rechnungswesens umfasst die Rechnungsprüfung bei kirchlichen Körperschaften, Diensten und Werken die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Das Hauptziel der Rechnungsprüfung ist die Unterstützung der kirchenleitenden Organe und Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts-, Steuerungs- und Finanzverantwortung.

Unser Aufgabenfeld

Prüfen:

  • die zuständigen Gremien (insbesondere die Synoden) bei der Wahrnehmung ihres Budgetrechts und der Vorbereitung von Entlastungsentscheidungen unterstützen,
  • die Rechtmäßigkeit der kirchlichen Aufgabenerfüllung sichern,
  • wirtschaftliches Denken und die Leistungsfähigkeit der kirchlichen Verwaltung fördern,
  • ggfs. Ursachen und Folgen von Mängeln aufzeigen sowie Verbesserungsvorschläge machen.

Die Prüfungen erfolgen unter risikoorientierten Aspekten und der Nutzung überregionalen Fachwissens. Im Bedarfsfall werden die Prüfungen landeskirchenübergreifend, im Team und unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen durchgeführt.

Beraten:

Neben der klassischen Prüfungstätigkeit kommt der Beratung der geprüften Körperschaften und Einrichtungen, der Ausarbeitung von gutachterlichen Stellungnahme und der fachlichen Begleitung von besonderen Maßnahmen und Projekten eine zunehmende Bedeutung zu. Insoweit verändert sich die Rolle der Rechnungsprüfung in Richtung einer zwar unabhängigen aber dennoch kundenorientierten Dienstleistung.

Zugleich wirkt die Rechnungsprüfung im Außenverhältnis vertrauensbildend hinsichtlich des korrekten und verantwortungsvollen Umgangs mit kirchlichen Mitteln.

Wir für Sie

Das Oberrechnungsamt (ORA) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist das für die Rechnungsprüfung zuständige Finanzkontrollorgan der EKD. Es ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Insoweit entspricht es einem staatlichen Rechnungshof.

Prüfung der EKD 

In diesem Rahmen prüft das ORA die jährliche Rechnungslegung der EKD. Dabei wird jeweils geprüft, ob die von der EKD vorgelegten Jahresabschlüsse und Bilanzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltsausführung, sowie der Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage vermitteln.

Darüber hinaus überwacht das ORA die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der EKD einschließlich ihrer Einrichtungen, Betriebe und Sondervermögen und ist in diesem Rahmen auch beratend tätig. Es prüft die ordnungsmäßige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Haushaltsmittel und bereitet die Entlastung durch die Synode der EKD vor.  

Prüfung von Landeskirchen

Außerdem prüft das ORA auf Basis von Verwaltungsvereinbarungen die Rechnungslegung der UEK, der VELKD und von derzeit 8 Landeskirchen.

Das ORA engagiert sich in der "Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Rechnungsprüfungsämter in der EKD“ (Kirpag), die an der Entwicklung gemeinsamer Prüfungsstandards arbeitet.

Prüfung von Verwendungsnachweisen 

Die EKD vergibt jährlich Zuwendungen aus dem EKD-Haushalt. Der Zuwendungsempfänger muss einen Verwendungsnachweis vorlegen, der vom ORA geprüft wird. Soweit das ORA es für notwendig hält, erstreckt sich die Prüfung auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Zuwendungsempfänger.

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des ORA bildet Artikel 33 Abs. 3 der EKD-Grundordnung in Verbindung mit dem Kirchengesetz über das Oberrechnungsamt der EKD (ORAG) vom 12. November 1993.